Kanzlei am Westerholter Weg

Versorgung im Alter

Das Gesetz sieht bei Scheidung der Ehe einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor (Versorgungsausgleich). Sinnvoll ist dies vor allen Dingen dann, wenn ein Ehepartner wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hatte, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben. Ob der Ausgleichsberechtigte auch auf die Rentenzahlungen angewiesen ist, unterscheidet das Gesetz hierbei aber nicht. Ob der Ausgleichsberechtigte bereits über eine Lebensversicherung abgesichert ist oder etwa selbst hohes Vermögen hat, ist dabei unerheblich. Dies kann zu Ungerechtigkeiten führen. Bereits vor der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, Vereinbarungen hierüber zu treffen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, weißen Sie auf die Risiken einer solchen Vereinbarung hin und stellen Ihnen Alternativsicherungen vor.

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